Unzuverlässigkeit in eigenen Steuerangelegenheiten
Leitsatz
1. Vermögensverfall eines Steuerberaters ist anzunehmen, wenn er zwar in den letzten Monaten bedeutende Tilgungsleistungen
auf seine erheblichen Steuerrückstände erbracht hat, jedoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen drohen, weil in der Vergangenheit
mehrfach Tilgungsvereinbarungen nicht eingehalten und zugesagte Sonderzahlungen nicht geleistet wurden, sondern stattdessen
weitere Steuerrückstände aufgelaufen sind.
2. Eine Gefährdung der Mandanteninteressen durch den Vermögensverfall droht, wenn sich der Steuerberater in der Vergangenheit
wiederholt in eigenen Steuerangelegenheiten als unzuverlässig erwiesen hat. Ein Berufsangehöriger, der jahrelang in nennenswertem
Umfang seine eigenen steuerlichen Pflichten verletzt, tritt der Finanzbehörde nicht mehr mit der erforderlichen Unabhängigkeit
gegenüber.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1375 Nr. 17 HAAAC-49479
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.05.2007 - 12 K 4192/06 B
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