Mitarbeiter-Beteiligungsmodell von partiarischem Darlehen gegen Zinsen führt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Kapitalvermögen und den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Steht bei einem Mitarbeiter-Beteiligungsmodell das Dienstverhältnis im Vordergrund und nicht die Fruchtziehung aus der Nutzung
von Kapital, so sind die vom Arbeitgeber gezahlten Zinsen den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen.
Eine Verzinsung von 50 Prozent jährlich übersteigt eine übliche Kapitalverzinsung derart, dass sie durch das Arbeitsverhältnis
veranlasst ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1238 Nr. 19 EFG 2007 S. 1242 Nr. 16 PAAAC-49459
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.11.2006 - 11 K 49/03
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