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Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale („ElsterLohn II”)
Nach dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 soll die Lohnsteuerkarte durch die elektronischen Lohnsteuer-abzugsmerkmale ab dem Abrechnungsjahr 2011 abgelöst werden. Hierzu erfolgt eine Ergänzung des EStG um einen neuen § 39f. In der Folge der gesetzgeberischen Grundentscheidung zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden auch die Einzelvorschriften zum Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst.
Von Arbeitgebern wird seit Jahren gefordert, auf das Lohnsteuerabzugsverfahren gänzlich zu verzichten. Nach Auffassung des Gesetzgebers kann aber im Interesse gesicherter und regelmäßiger Steuereinnahmen auch künftig hierauf nicht verzichtet werden.
Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren führt gegenwärtig zu aufwendigen Medienbrüchen, weil die bei den Gemeinden und den Finanzämtern elektronisch verfügbaren Daten, die die Lohnsteuerabzugsmerkmale bilden, in die jährliche Lohnsteuerkarte eingehen müssen. Diese Lohnsteuerkarte hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber übernimmt diese Lohnsteuerabzugsmerkmale für seine i. d. R. elektronische Lohnsteuerberechnung.
Nach dem Stand der elektronis...