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Umsatzsteuer | Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Mit nimmt das BMF zur Selbständigkeit sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Leistungsaustauschs bei Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters Stellung. Dieses Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl 2004 I S. 240) sowie vom – S 7104 (BStBl I S. 936) und ist auf nach dem ausgeführte Leistungen anzuwenden. Auf vor diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen kann es auf Antrag des Stpfl. angewendet werden, soweit die entstandene Steuer noch festgesetzt und erhoben werden kann. Sofern der Gesellschaftsvertrag vor dem abgeschlossen und bzgl. der Regelungen zur Geschäftsführung nach dem keine abweichenden Vereinbarungen getroffen ...