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Körperschaftsteuer | Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids wegen widerstreitender Steuerfestsetzung – Auswirkungen der Auflösung einer Pensionsrückstellung
(1) Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Stpfl. durch die Finanzbehörde oder das Gericht (§ 174 Abs. 4 Satz 2 AO) zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können gem. nrkr. NWB DAAAC-17234 (BFH-Az.: I R 74/06, EFG 2007 S. 447) nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. (2) Eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids 1994 kommt nicht in Betracht, weil dies zu einer steuerlichen Nachholung einer vGA führen würde, die bereits in früheren Jahren hätte erfasst werden müssen und deren zeitlich zutreffende Erfassung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr mög...