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Zuckerrübenlieferrechte
Haben sich die Zuckerrübenlieferrechte bereits vor der Einführung der Bodengewinnbesteuerung zum zu einem selbständigen Wirtschaftsgut verfestigt, kommt gem. NWB YAAAC-43763 (BFH/NV 2007 S. 1105) bei ihrem späteren Verkauf eine Abspaltung eines Teils gem. § 55 Abs. 1 bis 4 EStG ermittelten Pauschalwerts für den Grund und Boden nicht in Betracht.