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Allgemeines | Kindergeldanspruch, Festsetzungsverjährung, Wohnsitz des Kindes
▶ Urteil: Bei einem von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt reicht ein achtwöchiger Ferienaufenthalt nicht aus, um die Aufrechterhaltung eines Inlandwohnsitzes anzunehmen (EFG 2007, S. 857).
▶ Hinweis: Der Kl. war seit Dezember 1990 mit einer Thailänderin verheiratet und Stiefvater von deren Tochter. Diese hielt sich seit April 1992 in Deutschland auf und wohnte beim Kl. Im Mai 1995 ging sie zurück nach Thailand und besuchte nach Abschluss des Gymnasiums die Berufsschule für Buchhaltung und Handel. Ab Juni 1998 studierte sie Philosophie und lebte auch nach diesem Zeitpunkt weiter in Thailand. Die Kindergeldfestsetzung wurde mit Be-scheid vom ab Januar 1996 mit der Begründung aufgehoben, dass die Tochter im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habe. Hiergegen...