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FG München 10.05.2007 5 K 269/06, NWB direkt 28/2007 S. 4
Unterhalten eines eigenen Hausstands im Haus der Eltern
Ein eigener Hausstand hinsichtlich der Person des Kinds ist bei Eltern-Kindverhältnissen nur denkbar, wenn dem Kind tatsächlich eine eigene Wohnung im Haus der Eltern zusteht.