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Unzulässigkeit einer Klage gegen eine Einkommensteuerfestsetzung auf 0 €
Eine Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid, durch den die Steuer auf 0 € festgesetzt wurde, ist regelmäßig mangels Beschwer unzulässig. Das gilt auch, wenn der Kläger die Verfassungswidrigkeit des nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.b bzw. Abs. 3 EStG nur beschränkt möglichen Abzugs für private Rentenversicherungsbeiträge rügt.