Grundsätzliche Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage
Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 19; EigZulG § 4
Instanzenzug:
Gründe
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung —FGO—). Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 des Eigenheimzulagengesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom , BGBl I 3680), wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage zum Umfang der förderungswürdigen Nutzung einer Wohnung bei unentgeltlicher Überlassung an einen Angehörigen zu Wohnzwecken sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (vgl. , BFH/NV 2000, 748). Dies ist vorliegend nicht ersichtlich.
Im Übrigen ist in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die Steuerbegünstigung entfällt, wenn der Nutzende sich nur besuchsweise in einer Wohnung aufhält und diese im Übrigen von anderen Personen genutzt wird (, BFHE 196, 520, BStBl II 2002, 343 zu § 10h des Einkommensteuergesetzes —EStG—). Dies gilt auch im Rahmen von § 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG). Überlassen einer Wohnung auch i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG bedeutet, dass der Nutzungsberechtigte vom Steuerpflichtigen unmittelbar ein Nutzungsrecht ableitet (, BFH/NV 2006, 1635, m.w.N. zur Rechtsprechung zu § 10h EStG). Gerade ein solches abgeleitetes Nutzungsrecht hat das Finanzgericht (FG) im Streitfall jedoch verneint, indem es auf eine nur besuchsweise, sporadische Nutzung durch die Kinder des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) abstellt. Insoweit beruft sich das FG zutreffend auf den (BFH/NV 2006, 2235), wonach der Angehörige in der überlassenen Wohnung einen eigenständigen Haushalt führen muss.
Auch eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) zum Urteil des (Az. 3 K 234/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 872, Revision IX R 12/06) liegt nicht vor. Denn dieses Verfahren betrifft nicht die Frage des Vorliegens eines eigenständigen Nutzungsrechts der Angehörigen, denen die Wohnung überlassen wird, sondern den Umfang der sachlichen Ausübung eines solchen Nutzungsrechts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1473 Nr. 8
WAAAC-49127