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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 217/01

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 17

Kein Aufgabeverlustabzug bei irrealer Gewinnerzielungsabsicht wegen Erwerbs einer kontaminierten, baufälligen Immobilie

Leitsatz

  1. Bei Anwendung des § 17 EStG sind die Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG über die Steuerbarkeit des Einkommens vorgegeben.

  2. Damit besteht auch die Notwendigkeit, dass der wesentliche Beteiligte die Anteile mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, erwerben und halten muss.

  3. Hat ein Steuerpflichtiger eine wesentliche Beteiligung nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erworben, kann ein Aufgabeverlust nach § 17 EStG nicht geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1493 Nr. 23
WAAAC-48998

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.11.2006 - 8 K 217/01

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