Eigenheimzulage bei Trennung der Ehegatten und Übertragung
eines Miteigentumsanteils an der Wohnung während des
Förderzeitraums
Leitsatz
Der Ehegatte, der nach dem Wegfall
der einkommensteuerlichen Zusammenveranlagungsvoraussetzungen während des
Förderzeitraums für die Eigenheimzulage vom anderen Ehegatten einen
Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohung unentgeltlich hinzuerwirbt,
kann den auf den hinzuerworbenen Anteil entfallenden Fördergrundbetrag nur
dann nach
§ 6 Abs. 2 Satz 3
EigZulG für den restlichen Förderzeitraum in
Anspruch nehmen, wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des
anderen Ehegatten bereits entstanden war. Das ist nicht der Fall, wenn der
andere Ehegatte wegen der Trennung der Ehegatten nicht mehr in die gemeinsam
erworbene Wohnung miteingezogen ist und daher mangels Nutzung zu eigenen
Wohnzwecken nie einen Anpruch auf die Zulage hatte.
Tatbestand
Fundstelle(n): TAAAC-48947
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 27.11.2006 - 4 K 913/04 (Ez)
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