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Bilanzierung verdeckter Gewinnausschüttungen
Auswirkungen auf Anlage- und Umlaufvermögen sowie Verbindlichkeiten
Wird eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgedeckt, so stellt sich für die ausschüttende Kapitalgesellschaft und den bilanzierenden Ausschüttungsempfänger die Frage nach den handels- und steuerbilanziellen Auswirkungen. Der folgende Beitrag geht dieser Fragestellung anhand häufig wiederkehrender Praxisfälle nach.
I. Einführung
Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH setzen die Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG außerhalb der Steuerbilanz an (, BStBl 2002 II S. 366, und vom , BStBl 2002 II S. 367). Der BFH spricht sich dort für eine zweistufige Gewinnermittlung aus:
Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ermittelt (innerhalb der Steuerbilanz). Für die Kapitalgesellschaft ist zusätzlich § 5 Abs. 1 EStG zu beachten (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Auf der zweiten Stufe wird der Unterschiedsbetrag neben den Einlagen und Entnahmen um weitere Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert (außerhalb der Steuerbilanz). Zu nennen sind hier insbesondere:
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG),
verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA),
Korrekturbeträge nach § 1 AStG,
steuerfreie Einnahmen, S. 720
steuerfreie Ausgaben,
gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, ...