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BBK Nr. 13 vom Seite 731 Fach 30 Seite 1920

Die Berechnung der Einspruchsfrist

Bernd Rätke

I. Sachverhalt und Aufgabe

A hat einen Gewerbebetrieb in Berlin. Das FA gibt die Bescheide über die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für 06 an A gesondert zur Post; die Aufgabe der Bescheide zur Post und der Zugang der Bescheide bei A stellen sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bescheid
Aufgabe zur Post (= Bescheiddatum)
Zugang bei A
Gewerbesteuer
Dienstag,
Donnerstag,
Einkommensteuer
Mittwoch,
Sonnabend,
Umsatzsteuer
Dienstag,
Sonnabend,

A vermerkt das tatsächliche Zugangsdatum handschriftlich auf den Bescheiden. Da A mit den Steuerbescheiden nicht einverstanden ist, legt er gegen jeden Bescheid mit einem gesonderten Schreiben Einspruch ein: Seine Einspruchsschreiben gegen die Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbescheide vom gehen jeweils am beim FA ein, sein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom erreicht das FA am . Das FA teilt ihm daraufhin mit, dass seine Einsprüche verfristet seien und weist ihn auf die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hin. Was kann A tun?

II. Lösungen

1. Ermittlung des Tags der Bekanntgabe

In der Praxis lassen sich ...

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