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Bürgschaftsrecht | Keine Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaft zugunsten GmbH bei hälftiger Beteiligung
Das OLG Celle hebt in seinem Beschluss v. - 3 W 29/07 (WM 2007 S. 928) hervor, dass die vom BGH entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften mittelloser Familienangehöriger auf eine GmbH-Gesellschafterin, die 50 % der Anteile an der GmbH hält, ebenso wenig anwendbar sind wie das Verbot der Fremddisposition nach § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, da diese in der Lage ist, sich über Bestand und Umfang der GmbH-Verpflichtungen zu informieren, und kraft ihrer Gesellschafterstellung auch eine Erweiterung bestehender Verpflichtungen beeinflussen kann.