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Lohnsteuer | Zeitpunkt des Abzugs von Optionskosten bei Nichtausübung des Optionsrechts
Das NWB QAAAC-48533 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen (Fortführung der Rechtsprechung im , BStBl 2001 II S. 689). (2) Verfällt das Optionsrecht, sind die Optionskosten im Jahr des Verfalls als vergebliche Werbungskosten abziehbar. – Anmerkung: Nachdem der BFH den Streit zwischen (der von den Steuerpflichtigen bevorzugten) Anfangs- oder Endbesteuerung entschieden hatte, war klar, dass auch die durch die Ausübung der Option veranlassten Aufwendungen mit dem Vorteil zu verrechnen waren. Allerdings brauchte der BFH die Frage des Abflu...BStBl 2001 II S. 509