Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Hamburg 30.03.2007 7 K 248/06, NWB direkt 27/2007 S. 11
Kraftfahrzeugsteuer: Beendigung der Steuerschuld durch Freigabeerklärung
Die Kraftfahrzeugsteuerschuldnerschaft des Insolvenzverwalters endet mit dem Zugang der Freigabeerklärung beim Insolvenzschuldner. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter gem. § 5 Abs. 5 KraftStG (analog) eine dem § 27 Abs. 3 StVZO entsprechende Anzeige an die Zulassungsbehörde erbringt.