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Fördergebietsgesetz: Sonder-abschreibungen auf Anzahlungen
Sind Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund eines Bauvertrags über die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nach dem FördG in Anspruch genommen und ist der Bauvertrag später rückabgewickelt worden, sind die Voraussetzungen eines Begünstigungstatbestands nach § 3 FördG endgültig nicht mehr erfüllt mit der Folge, dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nicht mehr besteht. Die Rückgängigmachung des Bauvertrags ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO.