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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 4168/02

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 175, EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1b, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Neue Tatsache für die spätere höhere Steuer bei Entschädigungszahlungen

Leitsatz

  1. Ist bei einer Entschädigungszahlung für Gehaltsausfälle zweier Jahre nicht erkennbar, dass die Entschädigung in zwei Raten gezahlt werden soll, liegt insoweit eine neue Tatsache vor, die für die spätere höhere Steuer kausal ist.

  2. Dies gilt auch dann, wenn der Sachbearbeiter vor Erlass des ursprünglichen Steuerbescheides eine vom Rechenzentrum maschinell erstellte Hinweismeldung nicht befolgte, die ihn dazu aufforderte, im Hinblick auf ermäßigt zu besteuernde Einkünfte beim Steuerpflichtigen weitere Unterlagen anzufordern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-48398

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2006 - 5 K 4168/02

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