Neue Tatsache für die spätere höhere Steuer bei Entschädigungszahlungen
Leitsatz
Ist bei einer Entschädigungszahlung für Gehaltsausfälle zweier Jahre nicht erkennbar, dass die Entschädigung in zwei Raten
gezahlt werden soll, liegt insoweit eine neue Tatsache vor, die für die spätere höhere Steuer kausal ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Sachbearbeiter vor Erlass des ursprünglichen Steuerbescheides eine vom Rechenzentrum maschinell
erstellte Hinweismeldung nicht befolgte, die ihn dazu aufforderte, im Hinblick auf ermäßigt zu besteuernde Einkünfte beim
Steuerpflichtigen weitere Unterlagen anzufordern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAC-48398
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2006 - 5 K 4168/02
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