Der Erwerber eines Grundstücks
erlangt trotz Option zur Umsatzsteuer durch den Grundstücksverkäufer
wegen Gestaltungsmissbrauch keinen Vorsteueranspruch, wenn bereits bei
Abschluss des Kaufvertrags außerhalb der notariellen Urkunde vereinbart
war, dass der Verkäufer zur Umsatzsteuer optieren wird, der im Kaufvertrag
vereinbarte Kaufpreis den Bruttokaufpreis darstellt, der Erwerber bereits mit
Abschluss des Kaufvertrags einen Anspruch auf Rechnungserteilung erlangt hat
und sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Erwerber die Anforderung
von Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis bewusst mit dem Ziel verzögert
hat, um ein Auseinanderfallen seines Vorsteueranspruchs mit einer nicht mehr
realisierbaren USt-Schuld beim Verkäufer zu erreichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1562 Nr. 19 UStB 2007 S. 347 Nr. 12 GAAAC-48396
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