Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
Leitsatz
Die Möglichkeit, den Betrieb wieder aufzunehmen, kann auch dann bestehen bleiben, wenn der Betriebsinhaber den Betrieb an
einen anderen Unternehmer verpachtet. Voraussetzung für eine Betriebsunterbrechung in Abgrenzung zur Betriebsaufgabe ist dann,
dass entweder der Betrieb im Ganzen als geschlossener Organismus oder zumindest alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes
verpachtet werden, so dass der Pächter den Betrieb im Wesentlichen fortsetzen kann. Bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen
sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben bilden regelmäßig die gewerblich genutzten Räume, die dem Handelsgewerbe das Gepräge
geben, die wesentliche Betriebsgrundlage
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAC-48393
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2006 - 6 K 344/04
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