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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 1819/06 VM

Gesetze: MinöStG § 1, MinöStG § 2, EnergieStG § 53

Erstattung der Mineralölsteuer nach Stromerzeugung aus versteuertem Gasöl

Leitsatz

  1. Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

  2. Ist Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der RL 2003/96/EG vom dahin auszulegen, dass sich ein Unternehmen, das versteuertes Gasöl zur Stromerzeugung verwendet und einen Antrag auf Vergütung der Steuer gestellt hat, unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann?

  3. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a Satz 1 der RL 2003/96 ist die klare und genaue Verpflichtung der Mitgliedstaaten entnehmen, Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung verwendet worden sind, von der Steuer zu befreien.

  4. Der deutsche Gesetzgeber ist dieser Verpflichtung nicht innerhalb der Frist des Artikel 28 Absatz 1 der RL 2003/96, sondern erst durch das am in Kraft getretene Energiesteuergesetz nachgekommen.

  5. Von der möglichen Befugnis, zur Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse aus umweltpolitischen Gründen weiter zu besteuern, hat der deutsche Gesetzgeber im Umsetzungsakt keinen Gebrauch gemacht.

Fundstelle(n):
QAAAC-48371

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.04.2007 - 4 K 1819/06 VM

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