Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate
Leitsatz
Die gesetzgeberische Wertentscheidung, nur während einer Dreimonatsfrist den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung
der doppelten Haushaltsführung zuzulassen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da es während dieser Frist nach
allgemeiner Lebenserfahrung möglich ist, sich in die Versorgungssituation am neuen Arbeitsort einzufinden, so dass keine Minderung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1290 Nr. 20 EFG 2007 S. 1500 Nr. 19 BAAAC-48363
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.05.2007 - 4 K 230/06
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