Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt
Leitsatz
Liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Bilanzierungsfrage vor, ist
jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig anzusehen. Eine von der gewählten Bilanzierung abweichende
erstmalige Rechtsprechung zu der Bilanzierungsfrage führt dann nicht zur Unrichtigkeit der Bilanz und rechtfertigt folglich
keine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2007 S. 960 DStRE 2007 S. 1285 Nr. 20 EFG 2007 S. 1472 Nr. 18 FR 2007 S. 747 Nr. 15 TAAAC-48344
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