Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Einlösekurs sog. EVA-Zertifikate von Unternehmen ist für Arbeitnehmer als Einnahme
aus nichtselbständiger Arbeit steuerbar
Leitsatz
Bei dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- und Einlösekurs sog. Economic Value Added („EVA”) Zertifikate, die dem Arbeitnehmer
virtuelle Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers vermitteln, handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit,
wenn das Bestehen des Dienstverhältnisses notwendige Voraussetzung für das Zeichnungsrecht ist.
Auch der Zweck der Bindung und Motivation eines begrenzten Kreises zertifikatsberechtigter leitender Angestellter an den
Arbeitgeber spricht für eine Veranlassung durch das Dienstverhältnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1510 Nr. 19 JAAAC-48343
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.05.2006 - 13 K 2902/04 E
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