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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 6109/02 E EFG 2007 S. 648 Nr. 9

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 1, BGB § 775 Abs. 1 Nr. 1

Änderung von Steuerbescheiden bei rückwirkendem Ereignis bereits vor Abgabe der Steuererklärung und Bestandskraft des Steuerbescheids vor Änderungsantrag

Leitsatz

  1. Innerhalb der Grenzen der Festsetzungsverjährung ist ein bestandskräftiger Steuerbescheid bereits dann aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses zu ändern, wenn nach Ablauf des Veranlagungszeitraums Umstände eingetreten sind, die Einfluss auf einen bereits verwirklichten Besteuerungstatbestand haben.

  2. Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Steuerpflichtige es sorgfaltswidrig unterlassen hat, auf diese Umstände vor Eintritt der Bestandskraft hinzuweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 648 Nr. 9
EAAAC-48336

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2005 - 12 K 6109/02 E

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