Halbabzugsverbot bei Aufgabe- und Veräußerungsverlusten aus dem Anteilsverkauf von Kapitalgesellschaften unanwendbar
Leitsatz
Das Halbabzugsverbot für Anschaffungskosten (§ 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG) ist bei verfassungskonformer Auslegung
bei Verlusten aus der Veräußerung oder Aufgabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht anwendbar.
Nur eine solche Auslegung berücksichtigt hinreichend das verfassungsrechtliche Gebot, die Steuerlast am Prinzip der finanziellen
Leistungsfähigkeit auszurichten sowie das Gebot der Folgerichtigkeit.
Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips
als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer bedürfen eines besonderen sachlich rechtfertigenden Grundes.
Die dem Halbeinkünfteverfahren zugrunde liegende typisierende Unterstellung einer steuerlichen Vorbelastung von Gewinnen
auf der Ebene der Kapitalgesellschaft rechtfertigt mangels einer entsprechenden Vorbegünstigung von Veräußerungsverlusten
nicht, dass ein Teil des wirtschaftlich vom Steuerpflichtigen zu tragenden Verlustes steuerlich unberücksichtigt bleibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1239 Nr. 16 IStR 2007 S. 673 Nr. 18 KÖSDI 2007 S. 15727 Nr. 10 HAAAC-48322
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.05.2007 - 11 K 2363/05 E
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