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BBB Nr. 7 vom Seite 218

Betriebsrentenversorgung: Verträge zu Entgeltumwandlungen auf dem Prüfstand

Nach aktuellem Urteil: Zillmerung kann für Unternehmer und StB teuer werden

von Ralf E. Geiling, Neuss

Zwei von drei Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern immer noch keine Betriebsrente (bAV) an. Für rund eine halbe Million Vermittler bieten sich demnach noch genügend Chancen, die Vorsorge- und Versicherungsprodukte ihrer Produktgeber an den Mann bzw. an die Frau zu bringen. Kommt es zu einer Vereinbarung, informiert der Mandant seinen Steuerberater über derartige bevorstehende oder bereits getätigte Abschlüsse meistens viel zu spät. So kann ein Arbeitnehmer, der regelmäßig in die Rentenkassen eingezahlt hat, dennoch am Ende seines Berufslebens ohne ausreichende Altersversorgung dastehen. Die Zurückhaltung der Arbeitgeber bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist häufig auch in der Angst der Betriebsinhaber begründet, wegen Informationsdefiziten, Falschinformationen oder Nachschusspflichten in die Haftung zu geraten. Diese Besorgnis hat sich seit dem Richterspruch des zur Arbeitgeber-Haftung bei gezillmerten Tarifen fest in den Köpfen der Unternehmer verankert. Ein aktuelles kann für Unternehmer und Steuerberater weitreichende Folgen haben.

I. Gesetze zum ...

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