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Rückstellungen: Datenspeicherungskosten
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Verpflichtung zur Datenspeicherung und -sicherung
Bei der Übernahme von Aufträgen zur elektronischen Datenverarbeitung durch ein Unternehmen kann sich aus dem betreffenden Vertrag die Verpflichtung ergeben, die verarbeiteten Daten noch für einen bestimmten Zeitraum für den Kunden bereitzuhalten. Hinsichtlich der hierdurch entstehenden Aufwendungen für die Speicherung und Sicherung dieser Daten ist die Bildung einer Rückstellung denkbar.
2. Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Die Annahme einer ungewissen Verbindlichkeit i. S. von § 249 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 HGB setzt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung voraus, dass ein Erfüllungsrückstand oder eine Vorleistung vorliegt.
2.1 Erfüllungsrückstand
Ein Erfüllungsrückstand ist gegeben, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte. Vor diesem Hintergrund scheide...