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Doppelbesteuerung | abkommensrechtliche Behandlung von Zinsen aus Gesellschafterdarlehen
▶ Urteil: Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, das eine inländische Gesellschaft einer in Tschechien ansässigen gewerblich geprägten Personengesellschaft gewährt, zählen ungeachtet des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG abkommensrechtlich zu den im Inland zu besteuernden Zinsen gem. Art. 11 DBA-Tschechien (EFG 2007, S. 420).
▶ Hinweis: Die Klin., eine inländische GmbH, hielt 99 v. H. der Kommanditanteile einer in Tschechien ansässigen Personengesellschaft. Die Klin. gewährte der Personengesellschaft ein Gesellschafterdarlehen. Sie machte geltend, dass die hieraus erzielten Zinsen zum Unternehmensgewinn nach Art. 7 DBA-Tschechien gehörten und somit nicht der inländischen Besteuerung unterlägen. Das FG schließt sich der BFH-Rechtsprechung (grundlegend , BStBl II 1991, S. 444; vgl. auch Lieber, in: Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Art. 7 OECD-MA, Rn. 327 ff.) an, wonach ...BStBl I 1999, S. 1076