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Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen
Die einem Erwerber eines Grundstücks in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gehört zur grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung ( BStBl 1973 II S. 126). Andererseits gehört in diesen Fällen die halbe Grunderwerbsteuer zum umsatzsteuerlichen Entgelt ( BStBl 1980 II S. 620).
Um zusätzliche Berechnungen wegen der wechselseitigen Abhängigkeit der Bemessungsgrundlagen der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer zu vermeiden, ist die Umsatzsteuer nur insoweit der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzuzurechnen, als sie in ihrer Höhe noch nicht durch die Grunderwerbsteuer beeinflußt ist.
Beispiel:
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Gegenleistung
für das Grundstück (ohne Umsatzsteuer) | 100 000 DM |
zuzüglich 15 v. H. Umsatzsteuer | 15 000 DM |
grunderwerbsteuerliche
Gegenleistung | 115 000
DM |
darauf festzusetzende
Grunderwerbsteuer 2 v. H. = | 2 300
DM |