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Betriebsverfassung | Keine Betriebsvereinbarung durch sog. dynamischen Blankettverweis
Eine Betriebsvereinbarung, die auf die „jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen” eines anderen Arbeitgebers verweist, ist unwirksam. Das gilt für das NWB LAAAC-38845) auch dann, wenn der Verweis innerhalb desselben Konzerns auf die Bestimmungen der Muttergesellschaft erfolgt. Ein Verweis muss so genau sein, dass Irrtümer über Art und Umfang der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind. Zugleich gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz regelmäßig nicht konzernbezogen. Im konkreten Fall klagte ein Arbeitnehmer nach Verschmelzung seiner ursprünglichen Arbeitgeberin (einer AG) auf einen anderen Konzern vergeblich auf eine höhere Betriebsrente auf der Grundlage früher in Bezug genommener Versorgungsregelungen einer Zusat...