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Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben
Die OFD Münster hat zum Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben Stellung genommen. Behandelt werden im Einzelnen: Ersatzschulen und Ergänzungsschulen, Schulen mit Ansässigkeit im Ausland, private Hochschulen bzw. Fachhochschulen, Schulverzeichnisse, erforderlicher Nachweis und Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.