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Grenzen des Rechtsbehelfs gegen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt
Sind Änderungsbescheide nach einer Außenprüfung einem Steuerpflichtigen als Nachtragsliquidator bekannt gegeben worden und sind die von ihm dagegen eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos geblieben, dient das Haftungsverfahren nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war oder diese bereits erfolglos angefochten hat.