Berücksichtigung eines fast volljährigen Kindes bei Pflegeeltern oder bei der Kindesmutter
Leitsatz
1) Ein Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfordert, dass der Steuerpflichtige (und Kindergeldberechtigte)
mit dem Kind durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, es in seinen Haushalt aufgenommen
hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern des Kindes nicht mehr besteht.
2) Bei fast volljährigen Kindern ist die persönliche Anwesenheit der leiblichen Eltern nicht von ausschlaggebender Bedeutung
für den Forbestand des Obhuts- und Pflegeverhältnisses. Vielmehr genügt es, wenn das Kind noch in Verbindung mit den leiblichen
Eltern steht. Das ist auch anzunehmen, wenn die leiblichen Eltern noch erhebliche Geldzahlungen an das Kind erbringen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1180 Nr. 15 MAAAC-47707
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