Aussetzung der Vollziehung - Anordnung einer Sicherheitsleistung
Leitsatz
Ein kostenrechtlich relevantes Teilunterliegen liegt im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung auch dann vor, wenn der
Antragsteller AdV ohne Sicherheitsleistung beantragt, die Finanzbehörde erst nach Rechtshängigkeit AdV gegen Sicherheitsleistung
gewährt, und das Gericht sodann AdV gegen Sicherheitsleistung in der vom FA geforderten Höhe gewährt.
Der auf die Sicherheitsleistung entfallende Teil des Rechtsstreits ist kostenrechtlich mit 25 vom Hundert zu bewerten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1538 Nr. 19 OAAAC-47702
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.05.2007 - 3 V 10314/06
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