Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft - Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8
Nr. 7 GewStG
Leitsatz
Die wirtschaftliche Eingliederung als Organgesellschaft setzt voraus, dass das beherrschende Unternehmen eine eigene gewerbliche
Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Organgesellschaft gefördert wird und die innerhalb des Organkreises von nicht
lediglich untergeordneter Bedeutung ist.
Die Bedeutung der absoluten Höhe der gewerblichen Umsätze des herrschenden Unternehmens tritt zurück, wenn dieses nach Übertragung
seiner wesentlichen Betriebsgrundlagen nur noch Restgeschäfte abwickelt.
Die aktive Ausübung von Anteilseignerrechten in GmbH-Gesellschafterversammlungen durch die GmbH-Gesellschafter stellt noch
keine einheitliche Konzernleitung durch eine OHG dar, welche ebenfalls von den GmbH-Gesellschaftern beherrscht wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 295 Nr. 5 EFG 2007 S. 1549 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2007 S. 870 EAAAC-47701
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.04.2007 - 1 K 143/03
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