Nichterklärung einer BfA-Rente über viele Jahre hinweg
als Steuerhinterziehung
Leitsatz
Bei einer von einem Steuerberater
vorbereiteten Steuererklärung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, diese
vor deren Abgabe an das Finanzamt daraufhin zu überprüfen, ob sie
alle Angaben tatsächlicher Art vollständig und richtig enthält.
Werden über Jahre hiweg von insgesamt vier Altersbezügen nur drei
erklärt, so muss – wenn der Steuerpflichtige die Erklärungen
dennoch unterschrieben hat – eine zumindest bedingt vorsätzliche
Steuerhinterziehung angenommen werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2251 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2007 S. 2359 NAAAC-47695
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