Gewährung der Eigenheimzulage für ein Objekt in einem Wochenendhausgebiet
Leitsatz
Eine in einem Wochenendhausgebiet (§ 10 Baunutzungsverordnung) errichtete Wohnung ist nicht eigenheimzulagebegünstigt, wenn
die zuständige Behörde die Dauernutzung baurechtlich nicht verbindlich genehmigt hat. Für die Frage der genehmigten Nutzung
ist entscheidend auf die konkret erteilte Baugenehmigung abzustellen. Sie schließt für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine ganz
bestimmte Nutzung ein und stellt verbindlich fest, dass diese nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt der
Entscheidung zulässig ist. Ist nur die Errichtung eines Wochenendhauses genehmigt worden, ist baurechtlich eine ganzjährige
Nutzung nicht erlaubt. Die Duldung der Nutzung zum dauernden Wohnen durch die zuständige Behörde ist einer Genehmigung i.S.
der bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht gleichzusetzen
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1494 Nr. 19 OAAAC-47686
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.04.2007 - 13 K 4056/04 B
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