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StuB Nr. 12 vom Seite 445

Steuerliche Entlastung thesaurierter Gewinne von Personenunternehmen durch § 34a EStG

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster
Kernfragen
  • In welchem Umfang werden thesaurierte Gewinne entlastet?

  • Wer kann vom neuen § 34a EStG profitieren?

  • Wie ist die neue Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen zu beurteilen?

Mit den Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 soll die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands für Investitionen erweitert werden. Die ertragstarken und im internationalen Wettbewerb stehenden Personenunternehmen sollen durch die Einführung der Begünstigung von thesaurierten Gewinnen durch § 34a EStG ähnlich günstige Thesaurierungsbedingungen vorfinden wie Kapitalgesellschaften. Das geht aus dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841) hervor. Der Gesetzgeber hatte damit insoweit nicht die Förderung von Kleinunternehmen im Auge. Mit den nachfolgenden Ausführungen wird gezeigt: Nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Gewerbetreibende dürften einen steuerlichen Vorteil durch § 34a EStG wohl kaum erreichen können. Außerdem dürfte der eingeräumte Liquiditätsvorteil wohl nur bei einer nachhaltig guten Ertragslage signifikante Wirkungen entfalten. Die Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 führen wohl dazu, dass die Belastu...

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