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Steuerberatung | Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären. Vielmehr muss die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich eingetreten sein. Ob dies in einer Weise geschehen ist, dass die Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht mehr zu besorgen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und einer grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich. Allein das Vorhandensein eines Insolvenzverwalters schließt die Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht aus. Auch ist die Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse jedenfalls dann zu verne...