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BFH 30.04.2007 VII B 252/06, NWB direkt 25/2007 S. 3
Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren
Der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfallen, kann vom Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden.