Oberfinanzdirektion Münster

Erteilung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG Erteilung in elektronischer Form

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 014/2007

Für die Erteilung der Steuerbescheinigung der Kapitalertragsteuer nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG ist nach geltender Rechtslage die Papierform vorgesehen.

Stellt ein Kreditinstitut dem Kunden die Steuerbescheinigung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung, ist eine Anrechnung der Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht zulässig, da die Art der Erteilung der Bescheinigung nicht der gesetzlichen Regelung des § 45a EStG entspricht.

Die kreditwirtschaftlichen Verbände wurden über die Rechtsauffassung informiert.

Oberfinanzdirektion Münster v.

Fundstelle(n):
ZAAAC-47438