Leitsatz
Der Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten ("Ein-Euro-Jobs") in der Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen.
Gesetze: RhPPersVG § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; SGB II § 16 Abs. 3
Instanzenzug: VG Mainz VG 5 K 291/05 .MZ vom OVG Koblenz OVG 5 A 11752/05 vom Fachpresse: ja BVerwGE: ja
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 3084 Nr. 42
TAAAC-47372