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Einkommensteuer; | Leistungen zum Lebensunterhalt und zur sozialen Sicherung nach § 10 SGB III
Leistungen nach § 10 SGB III sind nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, weil sie ,,zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger'' gewährt werden. Zu den Leistungen nach § 10 SGB III gehören u. a. auch Zahlungen, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung dienen und mithin Lohn- bzw. Einkommensersatzcharakter haben, aber bisher gleichwohl nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen ().