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Einkommensteuer; | Liebhaberei bei verpachtetem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (§§ 2 Abs. 1, 13, 21 EStG)
Der Dualismus der Einkunftsarten und einkunftsspezifische Besonderheiten (wie etwa - bis 1986 allgemein - die Erfassung des Nutzungswerts der Wohnung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) machen es erforderlich, zunächst die Einkunftsart zu klären, bevor die Frage der Liebhaberei zu prüfen ist. Ein Stpfl., der als nicht aktiver Landwirt einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirbt, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( unter Anschluss an , BStBl 1989 II S. 863). Die Entscheidung enthält Ausführungen zu den Anforderungen für die Annahme eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs insbesondere unter Beachtung der Größe der landwirtschaftlichen Fläche. Ein eigenständiger Forstbetrieb könne z. B. bei...