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Existenzgründerstatus einer GmbH & Co. KG
Restriktive Auffassung der Finanzverwaltung
Die OFD Koblenz hat in einer mit den obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes koordinierten Kurzinformation v. die neue Auffassung der Finanzverwaltung bekannt gegeben, wonach eine GmbH & Co. KG kein Existenzgründer i. S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 EStG sein kann. Damit ist zehn Jahre nach Einführung der Existenzgründerrücklage und eineinhalb Jahre vor der voraussichtlichen Abschaffung der Vorschrift eine weitere einschränkende Auslegung der als Begünstigung gedachten Norm durch die Verwaltung erfolgt.
Ansparrücklage für Existenzgründer
§ 7g EStG wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (Steuerentlastungsgesetz 1984) v. eingeführt. Nach zahlreichen Änderungen wurde die Regelung durch das Jahressteuergesetz 1997 um die Sonderregeln für Rücklagen von Existenzgründern (§ 7g Abs. 7 EStG) ergänzt.
Die erweiterte Förderung in Form
eines verlängerten Investitionszeitraums (5 Jahre anstelle von 2 Jahren),
eines erhöhten Rücklagebetrags (307 000 € anstelle von 154 000 €) und
kein Gewinnzuschlag bei Auflösung der Rücklage bei Nichtinanspruchnahme (anstelle eines Gewinnzuschlags in Höhe von 6 % des Auflös...