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Verbilligte Wohnungsüberlassung durch Tochtergesellschaft des Arbeitgebers
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung, besteht im Umfang der Verbilligung ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließt. Der Vorteil ist als Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen. Bedient sich ein Arbeitgeber zur Verwaltung seiner an seine Arbeitnehmer vermieteten Immobilien eines Dritten, lässt sich auch dann, wenn der Dritte in eigenem Namen und für eigene Rechnung tätig wird, die verbilligte Wohnungsüberlassung jedenfalls als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ansehen, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht und sich ...