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Aufwendungen für Erststudium keine Werbungskosten
Kosten für ein Erststudium sind nach der gesetzlichen Regelung des § 12 Nr. 5 EStG keine Werbungskosten. Mit der Neufassung dieser Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze v. hat sich der Gesetzgeber innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraumes gehalten.